Temu-App auf auf dem Bildschirm eines Smartphones.

Verbraucherschützer alarmiert Beschwerden gegen Billig-Plattform Temu

Stand: 16.05.2024 12:19 Uhr

Die chinesische Billig-Plattform Temu ist auf dem Vormarsch. Doch europäische Verbraucherschützer warnen vor dem Online-Händler. Sie haben Beschwerde eingereicht, unter anderem wegen Manipulation.

In mehreren europäischen Ländern haben Verbraucherschützer Beschwerde gegen den chinesischen Online-Händler Temu eingereicht. "Der Online-Marktplatz ist voll von manipulativen Techniken, die darauf abzielen, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, mehr auf der Plattform auszugeben", sagte die Chefin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, Monique Goyens, heute.

Temu verstoße gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste. Nach Ansicht der Verbraucherorganisation werde den Kundinnen und Kunden etwa eine Reihe teurerer Versionen angezeigt, sobald sie ein Produkt angeklickt haben. Zusätzlich müsse man einen "Hindernisparcours" durchlaufen, um sein Konto bei Temu zu löschen.

Temu will Beschwerde "sorgfältig" prüfen

"Außerdem lässt Temu die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Unklaren darüber, von wem sie die Produkte kaufen", sagte Goyens. Dadurch sei etwa nicht nachvollziehbar, ob ein Produkt den EU-Sicherheitsvorschriften entspreche.

Temu teilte mit, die Beschwerde von BEUC "sehr ernst" zu nehmen und sie "sorgfältig" zu prüfen. Als neues Unternehmen auf dem europäischen Markt habe es sich verpflichtet, sich an die "lokalen Gepflogenheiten" anzupassen, erklärte eine Unternehmenssprecherin. "Wo wir Verbesserungsmöglichkeiten sehen, wollen wir gemeinsam daran arbeiten, unseren Service noch zu verfeinern und etwaige Mängel zu beheben."

Unterlassungserklärung gegen Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den chinesischen Online-Händler Temu bereits im März abgemahnt. Als Grund nannte sie "willkürlich erscheinende Rabatte, fragwürdige Bewertungen und manipulative Designs". Temu verwies auf eine Unterlassungserklärung, die das Unternehmen vergangene Woche gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgegeben hatte.

Darin verpflichtete sich das Unternehmen, Hinweise wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb" in Deutschland nicht mehr anzuzeigen. Das gilt allerdings nicht in den anderen EU-Ländern.

Strafe bei Verstößen gegen EU-Gesetz

Das hinter Temu stehende Unternehmen Pinduoduo hatte im März eine nahezu Verdopplung seines Gewinns im vergangenen Jahr gemeldet. Die App lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber immer wieder wegen schlechter Qualität, nicht erhaltener Sendungen und der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz seiner Produkte in der Kritik.

Mehrere Länder gehen gegen die App vor. Im März verabschiedete etwa das französische Parlament ein Gesetz zum Verbot der Werbung für Schnäppchenkleidung und eine Umweltabgabe auf Billigartikel.

Die zuständigen Behörden in den EU-Staaten sollen nun klären, ob Temu gegen das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act) verstößt. Es verpflichtet Onlinehändler unter anderem, Informationen über Anbieter und personalisierte Werbung auf ihren Plattformen offenzulegen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.