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[Bildunterschrift: Gerichtszeichnung aus dem Prozess gegen Raspe, Baader, Ensslin und Meinhof (von links) ]
Mehr als dreißig Jahre lang galten sie als vernichtet: die Tonbandmitschnitte des Stammheim-Verfahrens gegen die RAF-Gründer Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Doch bei den Recherchen zu der zweiteiligen NDR-Dokumentation "Die RAF" stießen die Autoren Stefan Aust und Helmar Büchel in Nebenräumen des Oberlandesgerichtes Stuttgart auf Teile der Bänder.
Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Oberlandesgericht und der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die zunächst auf einer Vernichtung der Tondokumente bestanden hatten, wurden die Bänder schließlich in Kopie über das Staatsarchiv Ludwigsburg an die Dokumentarfilmer herausgegeben.
Es handelt sich um 21 Bänder mit etwa zwölf Stunden von Mitschnitten aus dem Gerichtssaal im Stuttgart-Stammheim, deren eigentlich vorgesehene Löschung nach dem Abschreiben vergessen worden war. Zu hören sind die Angeklagten Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe sowie Anwälte, Richter und Staatsanwälte.
Für die Veröffentlichung in der Dokumentation über die Geschichte der RAF mussten die Autoren die schriftliche Genehmigung der noch lebenden Prozessteilnehmer einholen.
Das Erste sendet Teil 1 der RAF-Dokumentation am 9. September um 21.45 Uhr, Teil 2 am 10. September um 20.15 Uhr.
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